Die erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung ist möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Behandlungskosten werden
durch die Beihilfe zu den jeweils vereinbarten Bedingungen übernommen.