Kosten / Kostenerstattung

Die erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

 

Seit einigen Jahren erstatten immer mehr gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung ist möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Die Behandlungskosten werden durch die Beihilfe zu den jeweils vereinbarten Bedingungen übernommen.